Falls jung sterben nicht klappt: Was muss ich zur Altersvorsorge wissen?
#Altersvorsorge

Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip: je eine staatliche, berufliche und private Vorsorge. Die erste Säule ist obligatorisch und soll das Existenzminimum im Alter decken. Die zweite Säule wird von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in gespeist und soll den gewohnten Lebensstandard weitererhalten. Die dritte Säule ist freiwillig und soll alle darüber hinausgehenden finanziellen Bedürfnisse decken.

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Diese Versicherung bildet die Grundlage der Altersvorsorge und sichert Rentner*innen und Hinterbliebenen das zum Überleben notwendige Minimum, auch soziales Minimum genannt, zu.

Die komplette* monatliche AHV-Rente beträgt (Stand 2021)

  • mindestens CHF 1195.–
  • höchstens CHF 2390.–
  • höchstens CHF 3585.– (Ehepaar)
    *ohne Abzüge für Zeiten unvollständiger Beitragszahlungen

Weitere Leistungen der AHV: Witwenrente, Waisenrente, sonstige Leistungen.
Alle Infos zur AHV für Selbständigerwerbende in der Schweiz findest du unter www.ahv-iv.ch

 

2. Säule: Berufliche Vorsorge (BV)

Der Zweck dieser Versicherung ist es, die sogenannte 1. Säule (AHV und IV) durch eine 2. Säule (BV) zu vervollständigen, um es Pensionierten, Hinterbliebenen und Invaliden zu ermöglichen, ihren vorherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die BV zielt darauf ab, durch Aufstockung der AHV/IV-Rente, 60% des früheren Lohnes zu erreichen.

Wichtig für (Teil-)Selbständige und Kulturunternehmen

Nebst dem Einkommen aus der Anstellung, z.B. bei einer Musik- oder Tanzschule, erzielen viele Kulturschaffende einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit unterliegt allerdings nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Auch für mehrfach Teilzeitbeschäftigte stellt sich oftmals das Problem, dass ihre Teilpensen die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nicht erreichen. Die Pensionskasse der Charles Apothéloz-Stiftung CAST ist spezialisiert auf die Vorsorge für Freischaffende und Selbständige. Aber auch als Kulturunternehmen kannst du deine Angestellten bei der CAST versichern.

3. Säule: Private Vorsorge

Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ist eine freiwillige Vorsorgeform. Im Wesentlichen ist sie geprägt durch ihre steuerliche Privilegierung, welche darin besteht, dass die Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen steuerabzugsfähig sind. Die Vorsorgeleistungen (Auszahlung im Alter) werden allerdings analog der 2. Säule voll besteuert.

Über das Kapital der Säule 3a kann im Normalfall nicht jederzeit verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist. Ausnahmen sind, wenn du z.B. Wohneigentum erwirbst, dich selbständig machst oder auswanderst.

Weitere Informationen zur Privaten Vorsorge 3. Säule findest du unter www.vorsorge-3a.ch.

Die freischaffende Theaterunternehmerin Ruth Widmer spricht darüber, wie es finanziell für eine künstlerisch tätige Person in der Schweiz aussieht.