Von der Kunst leben klappt nicht. Was nun?
#Weiterbildung
Ausschreibung «Zweites Standbein»
Die Schweizerische Interpretenstiftung (SIS) und SWISSPERFORM unterstützen Interpretinnen und Interpreten darin, sich ein zweites Standbein zu ihrer kulturellen Tätigkeit aufzubauen und finanziert dazu gezielt Weiterbildungen. Idealerweise erweitert diese das aktuelle berufliche Feld, sprich knüpft an vorhandene Kompetenzen und Stärken an.
Ziel dieser Förderung ist, dass Gesuchstellende zukünftig finanziell unabhängig sind und eine solide, nachhaltige wirtschaftliche Lage verantworten, damit sie sich sorglos ihrer Kunst widmen können.
Voraussetzungen:
- Das Angebot richtet sich an Interpretinnen und Interpreten, die ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Hauptberuflich bedeutet: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt.
- Die Weiterbildung muss an einer/m anerkannten Institut/Schule/Hochschule absolviert werden (Nachweis des Studienbeginnes erforderlich).
- Die Weiterbildung muss den Gesuchstellenden ein zweites Standbein mit solidem Einkommen ermöglichen (Wirtschaftlichkeit).
- Es gibt keine Altersbeschränkung.
- Es werden maximal CHF 7’000 pro Person gesprochen.
- Falls die Weiterbildung abgebrochen wird, ist die SIS unverzüglich zu informieren und sämtliche gesprochene Beträge sind zurückzuzahlen. In Härtefällen kann der Stiftungsrat entscheiden.
Die Eingabefrist endet am 31. Dezember 2022